Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kovox (Projektname, noch kein eingetragenes Unternehmen), Kölner Landstraße 10, 40591 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „Kovox") und deren gewerblichen Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde"). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert. (2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Kovox nicht an, es sei denn, Kovox hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Kovox erbringt Beratungs‑, Wartungs‑ und Implementierungsleistungen rund um die Einrichtung, Anpassung und Betreuung von Software‑Systemen sowie sonstige digitale Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen"). (2) Gegenstand und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Einzelvertrag.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Unterzeichnung eines Einzelvertrags oder eines individuellen Angebots beider Parteien zustande. (2) Angebote von Kovox sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Kovox alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. (2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs‑/Lieferfristen angemessen. Kovox kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnen.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Fremdkosten

(1) Die Vergütung wird projektbezogen in einem individuellen Angebot festgelegt und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sobald Kovox steuerpflichtig wird. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Banküberweisung und ohne Abzug zahlbar. (3) Projektbezogene Reise‑ und Nebenkosten (Fahrt, Übernachtung, Verpflegung) sowie externe Dienste (z. B. Cloud‑Credits, API‑Gebühren) werden – soweit nicht anders vereinbart – gegen Nachweis zusätzlich berechnet. (4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

§ 6 Abnahme

(1) Kovox legt dem Kunden arbeitsergebnisabhängige Leistungen zur Abnahme vor. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen schriftlich abzunehmen oder konkrete, wesentliche Mängel anzuzeigen. (2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung, gilt das Werk als abgenommen. Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. (3) Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig und beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 7 Nutzungs‑ und Lizenzrechte

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht‑ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen. (2) Ein ausschließliches Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. (3) Kovox behält sich vor, in den Arbeitsergebnissen Open‑Source‑Software (OSS) einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen OSS‑Lizenzbedingungen einzuhalten; Kovox haftet nicht für Verstöße des Kunden gegen solche Lizenzen.

§ 8 Retention of Rights

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Vergütungsansprüche verbleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen bei Kovox.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Mängel an Werkleistungen haftet Kovox für die Dauer von zwölf Monaten ab Abnahme. (2) Kovox steht nach eigener Wahl zunächst eine angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder den Vertrag kündigen.

§ 10 Haftung

(1) Kovox haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kovox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragswerts. (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 11 Einsatz von Subunternehmern

Kovox ist berechtigt, Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Partnerunternehmen einzusetzen. Kovox bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden und verpflichtet Drittpersonen auf Vertraulichkeit.

§ 12 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. (2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort. Ergänzende NDAs können im Einzelfall abgeschlossen werden.

§ 13 Referenznennung

Kovox darf den Kunden mit Name, Logo und Projektbeschreibung als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.

§ 14 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

(1) Für Wartungs‑, Support‑ oder sonstige Dauerschuldverhältnisse gilt eine Mindestlaufzeit, sofern vereinbart, andernfalls können beide Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. (2) Dauert die Störung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 16 Abtretung, Aufrechnung

(1) Die Abtretung von Ansprüchen gegen Kovox ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. (2) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 17 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf.

Stand

18. April 2025